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Uwe Pfaff
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VERKEHRSRECHT

Das Spezialgebiet von Herrn Rechtsanwalt Pfaff betrifft das Verkehrsrecht.

Mit Datum des 06.11.2006 ist Herrn Pfaff aufgrund des Nachweises der besonderen theoretischen und und praktischen Erfahrungen der Titel

<Fachanwalt für Verkehrsrecht>

von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt verliehen worden.

Herr Pfaff ist daher kompetenter Ansprechpartner in allen mit dem Verkehrsrecht zusammenhängenden Fallgestaltungen wie beispielsweise

 - Ordnungswidrigkeiten ( Geschwindigkeitsübertretungen, Abstand, Park - Halteverstöße, Handynutzung, Gurtnutzung )

 - Verkehrsunfallangelegenheiten ( Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Abrechnungen bei Versicherungen, Haushaltsführungsschaden ).

- Verkehrsstrafsachen ( Nötigung, Körperverletzung, Unfallflucht )

- Führerscheinangelegenheiten ( Entzug, MPU ).


ZIVILRECHT

Darüber hinaus ist Herr Pfaff kompetenter Ansprechpartner in allen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen wie z.B. Forderungsbeitreibung, Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten.


STRAFRECHT

Auch in strafrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Herr Pfaff gerne zur Verfügung. Dies kann schon dann der Fall sein, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen und eine Person verletzt wird. Dann kann eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge sein. Auch eine Anklage wegen Unfallflucht kann erfolgen ohne daß Sie sich einer Beteiligung überhaupt bewußt wären.