Seit 1996 ist Herr Pfaff als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete in mehreren Stationen als freier Mitarbeiter in verschiedenen Kanzleien. Ab dem Jahre 2000 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig. Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. Johann Wolfgang von Goethe IHR ANLIEGEN IST MEINE HERAUSFORDERUNG In meiner klassischen Verkehrs - und Zivilrechtskanzlei stehe ich für umfassende, individuelle, persönliche Interessenvertretung und diskrete, standesgemäße Ausübung des Anwaltsberufs. Die Leistungen liegen vor allem in der ständigen rechtlichen Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Unternehmen. Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen RA und Mandanten / Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt gemäß § 73 II Nr. 3 i.V.m. § 73 V BRAO oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de, E - Mail Schlichtungsstelle(at)brak.de Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegen die besonderen Schwerpunkte in diesen Bereichen.
Die aufgeführten Fortbildungszertifikate belegen die ständigen Fortbildungen von Herrn Rechtsanwalt Uwe Pfaff und damit die größtmögliche Aktualität im Wissensstand. Fortbildungszertifikat Deutscher Anwalt Verein Fortbildungszertifikat Bundesrechtsanwaltskammer Zertifikat der Rechtsanwaltskammer Frankfurt als anerkannte Gütestelle zur Bestellung von Rechtsanwalt Pfaff als Schlichter Fortbildungszertifikat Rechtsanwaltskammer Frankfurt | |||||||||||||||||||||||