Kanzlei Pfaff  - Verkehrsrecht, Zivilrecht und Strafrecht

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IHR ANLIEGEN IST UNSERE HERAUSFORDERUNG

Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.    

Johann Wolfgang von Goethe     

Seit 1996 ist Herr Pfaff als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete in mehreren Stationen als freier Mitarbeiter in verschiedenen Kanzleien. Ab dem Jahre 2000 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig.

In meiner klassischen Verkehrs - und Zivilrechtskanzlei stehe ich für umfassende, individuelle, persönliche Interessenvertretung und diskrete, standesgemäße Ausübung des Anwaltsberufs. Die Leistungen liegen vor allem in der ständigen rechtlichen Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Unternehmen.

Selbstverständlich bieten wir auch alle weiteren Dienstleistungen einer Kanzlei, wie etwa die Einholung von Auskünften, das Inkasso sowie die Durchführung der Zwangsvollstreckung. Wir verstehen uns als Service-Unternehmen mit Mandantenorientierung; Transparenz und Schnelligkeit sind für uns selbstverständlich.

Neben allgemeinem Zivilrecht gehören die Rechtsgebiete Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht, Deliktsrecht und Arbeitsrecht zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit.

Über die Kosten der Tätigkeit wird auf Wunsch vorab eine verbindliche Auskunft erteilt. Honorarvereinbarungen werden mandatsbezogen getroffen.
Die Höhe der Kosten für das Erstbratungsgespräch beschränkt sich gemäß § 34 Abs. 1 RVG auf 190,00 Euro. Dies gilt jedoch nur für Verbraucher. Für Gewerbetreibende oder Freiberufler, die eine Auskunft oder ein Rat wollen, gilt diese Beschränkung nicht. Falls ich aufgrund des Erstberatungsgesprächs aktiv werde, so können die Kosten für die Erstberatung  auf die weitere Tätigkeiten angerechnet werden (§ 34 Abs. 2 RVG). (Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014, Az. 21 C 979/13) (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 08.08.2012, Az. 91 C 582/12 (18)).

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen RA und Mandanten / Auftraggebern  besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt gemäß § 73 II Nr. 3 i.V.m. § 73 V BRAO oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer  www.brak.de, E - Mail Schlichtungsstelle(at)brak.de

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegen die besonderen Schwerpunkte in diesen Bereichen. 

Verkehrsrecht, Zivilrecht und Strafrecht